Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge/Bestellungen, Aufträge, Lieferungen und/oder Leistungen der Multitherm Fußboden-Heizung Ges.m.b.H & Co KG (in Folge „Multitherm“ genannt). Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Multitherm und natürlichen und juristischen Personen (in Folge kurz geschlechtsneutral „Kunde“ und „Konsumenten/Konsumentin“ genannt) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle folgenden Rechtsgeschäfte, auch wenn im Einzelfall darauf nicht Bezug genommen wird.

1.2. Abweichende Bedingungen des unternehmerischen Kunden haben keine Geltung, selbst dann nicht, wenn sie unwidersprochen bleiben. Abweichungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, das gilt auch für Abweichungen vom Schriftformgebot.

1.3. Bei unternehmerischen Kunden gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, abrufbar auf der Homepage (https://www.multitherm.at).

1.4. Foreign/English speaking customers shall read point 13.5. of these GTC.

 

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Angebote, Kostenvoranschläge, Beratungen, Prüfnachweise etc. sind für Multitherm unverbindlich. Bei Konsumenten besteht eine Hinweispflicht, wenn der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird. Multitherm behält sich vor, Bestellungen, Angebote und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Vereinbarungen, Angebote, Zusagen, Zusicherungen und Garantien werden gegenüber Kunden erst durch schriftliche Bestätigungen oder E-Mailbestätigungen durch Organe von Multitherm (Geschäftsführer/in, Prokurist/in, Handlungs-bevollmächtigte) verbindlich.

2.2. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind gegenüber unternehmerischen Kunden grundsätzlich entgeltlich; sie sind keine Pauschalpreisangebote, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

 

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2. Preisangaben verstehen sich, wenn sie nicht anders ausgewiesen sind, jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.

Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie allenfalls Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. Multitherm ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.

3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen.

3.4. Schriftliche Angebote von Multitherm sind, wenn nichts anderes angeführt ist, höchstens 30 Tage gültig.

3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen, sukzessiven Lieferungsverträgen oder Zahlungszielen von zwei Monaten und mehr, ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020.

Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Multitherm ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3% im Verbraucherpreisindex 2020 eintreten oder ohne Schwelle, wenn die Zahlung zwei Monate nach Vertragsabschluss oder später zu leisten ist.

3.6. Proformarechnungen, die dem Kunden bei Vertragsabschluss überlassen werden, sind für Multitherm nicht rechtsverbindlich und stehen einer Wertsicherung nicht entgegen. Alternativ zur Wertsicherung ist es Multitherm unbenommen, bei Waren, die erst bestellt werden müssen, die vom Lieferanten an Multitherm verrechneten Mehrkosten bei Legung der tatsächlichen Endrechnung auf den Kunden zu überwälzen.

3.7. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderungen der Kosten eine Anpassung des Entgeltes nur bei einzelvertraglicher Aushandlung.

 

4. Lieferzeiten

4.1. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, Schwierigkeiten mit der Rohstoffbeschaffung, Schwierigkeiten infolge der Energiesituation, der Lieferbedingungen und Lage der Weltwirtschaft, Pandemie sowie überhaupt bei nicht vorhersehbaren und von Multitherm nicht verschuldeten Verzögerungen der Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Multitherm liegen, und zwar um die Dauer dieser Hemmnisse/Ereignisse.

4.2. Bei Lieferverzug von Multitherm sind bei unternehmerischen Kunden Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen; im Gegenzug ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die im Normalfall zumindest vier Wochen zu betragen hat, vom Auftrag zurückzutreten. Bei Fixgeschäften, die eine schriftliche Vereinbarung über einen fix zugesagten Liefertermin voraussetzen, genügt eine Nachfristsetzung von einer Woche.

Waren, welche termingemäß in das Lager von Multitherm gehen und dort bereitgestellt werden, lagern dort auf Rechnung und Gefahr des Kunden unversichert.

 

5. Zahlung

5.1. Es ist Multitherm unbenommen, seitens seiner Kunden vor Vertragsabschluss, eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Entgeltes zu verlangen und die Wirksamkeit der Vereinbarung davon abhängig zu machen.

5.2. Die Berechtigung zu einem allfälligen vereinbarten Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung im Einzelfall.

5.3. Von Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen oder Angaben auf Überweisungsbelegen sind für Multitherm weder ersichtlich noch verbindlich.

5.4. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist Multitherm berechtigt, bei verschuldetem Zahlungsverzug, 9,2% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnet Multitherm einen Verzugszinssatz von 4%.

5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Annahmeverzugsschadens bleibt Multitherm vorbehalten; gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wurde.

5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen des gegenständlichen oder eines anderen Vertragsverhältnisses in Zahlungsverzug, so ist Multitherm berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtung aus allen Verträgen, bis zur Erfüllung durch den Kunden, einzustellen/zurückzuhalten.

Multitherm ist dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen; dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und dem Kunden, unter Androhung dieser Folge, eine Nachfrist von zumindest zwei Wochen erfolglos gesetzt wurde.

5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von Multitherm anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit von Multitherm.

5.8. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge etc.) und werden der Rechnung zugerechnet. Auch im Falle der Insolvenz des Kunden verfallen sämtliche gewährten Vergütungen und ist Multitherm zur Anmeldung der Gesamtforderung ohne jegliche Vergütungen berechtigt.

5.9. Der unternehmerische Kunde verpflichtet sich bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 12,00 (inkl. USt) für die erste Mahnung, EUR 18,00 (inkl. USt) für die zweite Mahnung und EUR 24,00 (inkl. USt) für die dritte Mahnung. Falls innerhalb der in der dritten Mahnung gesetzten Frist keine vollständige Zahlung geleistet oder keine andere Vereinbarung mit Multitherm getroffen wird, erfolgt seitens Multitherm aufgrund eines melde- und vertragswidrigen Verhaltens eine Mitteilung an Gläubigerschutzverbände. Der unternehmerische Kunde ist damit ausdrücklich einverstanden.

5.10. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Kosten (etwa von Inkassodiensten oder Anwälten) bleibt Multitherm vorbehalten.

6. Bonitätsprüfung/Datenschutz:

6.1. Der unternehmerische Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände KSV, ÖVC, ISA und AKV übermittelt werden dürfen.

6.2. Die Liste wird zum Gläubigerschutz und zur Risikominimierung für Unternehmer vom Kreditschutzverband von 1870 („KSV 1870“) bzw. anderem zugelassenen Gläubigerschutzverband geführt. Für die Verarbeitung ist der Gläubigerschutzverband verantwortlich im Sinne des Art 4 Nr. 7 DSGVO.  Für die Eintragung fungiert der KSV als Auftragsverarbeiter in Sinne des Art 4 Nr. 8 DSGVO. Gläubigerschutzverband gibt Daten aus dieser Liste an Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) auf Anfrage weiter, soweit diese ein berechtigtes rechtliches Interesse daran haben.

 

7. Erfüllungsort und Übernahme

7.1. Der Erfüllungsort ist für den Kunden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, das Lager bzw. die Verkaufsstätte von Multitherm, wo die Waren abzuholen sind. Erfüllungsort der Zahlungen ist ebenfalls der Sitz von Multitherm.

7.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald Multitherm den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Geschäft oder Lager bereithält und der Kunde davon verständigt ist.

7.3. Falls bei Vertragsabschluss nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat Multitherm das Wahlrecht, wie die Ware abzuholen/zuzustellen ist. Die Ware kann entweder im Lager bereitgestellt werden, über eigene LKW ausgeliefert werden oder auch eine Spedition beauftragt werden. Bei unternehmerischen Kunden behält sich Multitherm vor, Kosten aus der Warenlieferung, auch wenn sie im Vertrag selbst nicht ausgewiesen sind, zu überwälzen.

7.4. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versand- und Übergabeart.

7.5. Für den Fall, dass Anlieferung vereinbart wird, geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Transporter über.

7.6. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen allfällige Risiken, etwa auch des Transportes, selbst versichern.  Multitherm ist nur verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen, wenn dies schriftlich mit dem Kunden, auf dessen Kosten, vereinbart wurde.

 

8. Annahmeverzug des Kunden:

8.1. Fakultativ ist Multitherm bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware gegen Verrechnung einer angemessenen Lagergebühr einzulagern. Jedenfalls angemessen sind pro Palettenstellplatz pro Tag EUR 20,00 (exkl. USt). Bei Konsumenten gilt das nur, wenn es einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

8.2. Davon unberührt bleibt das Recht von Multitherm, das Entgelt für die erbrachte Leistung fällig zu stellen und nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Bleibt der Kunde, trotz Nachfristsetzung im Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Nichtabholung trotz entsprechender Verständigung), darf Multitherm über die Geräte/Materialen/Kaufgegenstände anderweitig verfügen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Multitherm ist zur Aushändigung und zur Übergabe der Ware an den Kunden nur verpflichtet, nachdem dieser das vereinbarte Entgelt/den Kaufpreis zur Gänze berichtigt hat. 

9.2. Die von Multitherm gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Multitherm. Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und nicht zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung der Erzeugnisse erwirbt Multitherm an den durch die Verarbeitung entstehenden Produkten Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes ihrer Erzeugnisse zu dem neu entstandenen Produkt.

 

10. Gewährleistung

10.1. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen von Multitherm beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.

10.2. Die Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels, stellt kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.

10.3. Sollten Mängel vorhanden sein, sind Multitherm seitens unternehmerischer Kunden zumindest zwei Verbesserungsversuche zur Herstellung/Lieferung einer mangelfreien Ware/Lieferung einzuräumen.

10.4. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, Multitherm die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen, bei Verbrauchern setzt dies überdies, ein Verschulden des Kunden voraus.

10.5. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Zu einer Rückforderung des Kaufpreises/Entgeltes ist der Kunde überhaupt nur berechtigt, nachdem er die Ware/den Kaufgegenstand unbeschädigt und neuwertig bei Multitherm zurückgestellt hat. Diese Ware/der Kaufgegenstand darf bei Nutzung durch Konsumenten nur Spuren des gewöhnlichen, sorgfältigen Gebrauches aufweisen.

10.6. Wird eine Mängelrüge vom unternehmerischen Kunden nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

10.7. Allenfalls berechtigte Beanstandungen wegen fehlender Teile, sichtbarer oder leicht erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie entweder sofort beim Empfang der Ware oder binnen acht Tagen nach Übernahme vom unternehmerischen Kunden schriftlich erhoben werden.

10.8. Ein Wandlungsbegehren kann Multitherm durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Gesetzlich zwingende Wahlrechte von Konsumenten werden dadurch nicht beeinträchtigt.

10.9. Im Falle einer allfälligen Rückabwicklung hat sich der Kunde stets den Gebrauchsnutzen anrechnen zu lassen.

 

11. Haftung/Schadenersatz:

11.1. Eine Haftung von Multitherm entsteht nur bei Eintritt der gesetzlichen AnspruchsvoraussetzungenDarüber hinausgehende Haftungen werden nicht bedungen.

11.2. Bei unternehmerischen Kunden erfolgen folgende Haftungsausschlüsse und/oder -begrenzungen:

11.2.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzugs etc., haftet Multitherm für allfällige Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2.2. Die in den Prospekten und technischen Unterlagen von Multitherm angegebenen Maße und Gewichte sind „nur annähernd“ und daher unverbindlich. Formänderungen, Abweichungen in der Konstruktion und in Bezug auf vorgelegte Muster bleiben vorbehalten. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten.

11.2.3. Es werden jene Produkteigenschaften geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen oder sonstigen produktbezogenen Anleitungen und Hinweise von Multitherm, dritten Herstellern oder Importeuren von Kunden unter Berücksichtigung derer Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können.

Der unternehmerische Kunde als Weiterverkäufer oder Weiterverarbeiter hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Multitherm hinsichtlich der Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.

11.2.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen eines Jahres gerichtlich geltend zu machen.

11.2.5. Die Haftung ist zur Gänze ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von Multitherm autorisierten Dritten, oder natürlicher Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

11.2.6. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten aller Mitarbeiter von Multitherm, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

12. Salvatorische Klausel

12.1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

12.2. Multitherm und die unternehmerischen Kunden verpflichten sich, ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommt.

 

13. Allgemeines

13.1. Allgemein gilt österreichisches Recht.

13.2. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen Multitherm und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

13.4. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Rechtsform, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern und andere relevante Informationen hat der Kunde Multitherm umgehend schriftlich bekannt zu geben. Folgen der Unterlassungen trifft den Kunden.

13.5. Diese AGB gelten auch für „nicht deutschsprachige Kunden“.

These GTC also apply to customers outside the German-speaking area. A translation of these GTC is to be carried out by the entrepreneurial customer himself and at his own expense.

 

14. Datenschutzerklärung (Kurzfassung)

14.1. Die im Vertrag oder Schriftverkehr angegebenen oder vom Kunden sonst bereit gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden von Multitherm auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen verarbeitet.

14.2. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten einverstanden.

14.3. Der Kunde willigt ein, dass ihm Multitherm entweder postalisch oder per E-Mail, Telefon/Fax Informationen und Angebote zu weiteren Produkten zum Zwecke der Werbung bis auf Widerruf übersendet.

14.4. Der Kunde ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber Multitherm, um Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

14.5. Gemäß Artikel 17 DSGVO kann der Kunde jederzeit gegenüber Multitherm die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

14.6. Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Kunde kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen dem Kunden dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

14.7. Darüber hinaus gilt die auf unserer Homepage abrufbare Langfassung der Datenschutzerklärung.

Gültig ab 01.01.2023